AEO (Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter)

Das AEO-Konzept basiert auf der von der Weltzollorganisation (WCO) eingeführten Zoll-to-Business-Partnerschaft. Händler, die freiwillig eine Vielzahl von Kriterien erfüllen, arbeiten eng mit den Zollbehörden zusammen, um das gemeinsame Ziel der Lieferkettensicherheit zu gewährleisten, und haben Anspruch auf Vorteile in der gesamten EU.

Die EU hat ihr AEO-Konzept auf der Grundlage der international anerkannten Normen eingeführt und schaffte 2008 mit den „Sicherheitsänderungen“ des „Zollkodex der Gemeinschaft“ (Verordnung(EG) Nr. 648/2005) und seinen Durchführungsbestimmungen eine Rechtsgrundlage.

Das Programm, das auf die Verbesserung der internationalen Sicherheit der Lieferkette und die Erleichterung des legalen Handels abzielt, steht allen Akteuren der Lieferkette offen. Sie betrifft Wirtschaftsbeteiligte, die zur Zollvereinfachung (AEOC), Sicherheit und Gefahrenabwehr (AEOS) oder eine Kombination aus beidem zugelassen sind.

C&K AEO Zertifikate anzeigen

China: Huizhou-Zertifizierung

Frankreich:  Dole-Zertifizierung